Schule am Deich

Förderschule

Schwerpunkt: Körperliche und Motorische Entwicklung

Ihr mit uns -
wir mit euch

Das Aufnahmeverfahren orientiert sich am Niedersächsischen Schulgesetz. Zum Beginn streben wir zur gegenseitigen Information ein Elterngespräch an. Sollten Eltern von Seiten eines Arztes, des Gesundheitsamtes, eines Sozialpädiatrischen Zentrums, eines Kindergartens, einer Schule oder von anderer Seite den Hinweis bekommen haben, dass die Schule am Deich eventuell eine geeignete Beschulungsmöglichkeit für das Kind sein könnte, kann jederzeit gern mit uns ein erster Gesprächstermin zum Kennenlernen der Schule vereinbart werden.

Um etwas genauer überprüfen zu können, ob unsere Schule für eine neue Schülerin oder einen neuen Schüler auch den ihren/seinen Fähigkeiten entsprechenden „Lernplatz“ innerhalb der bestehenden Lerngruppen anbieten kann, hat sich eine kurze Hospitationszeit bei uns (zumeist 3-5 Tage) als sehr sinnvoll herausgestellt. Auch können alle Beteiligten schon ein Gefühl für den neuen, anfangs vielleicht etwas ungewohnten schulischen Rahmen entwickeln und sich dann abschließend mit größerer Sicherheit für unsere Schule entscheiden. Bei einzuschulenden Kindern liegen diese Hospitationstage zumeist am Anfang eines Kalenderjahres.

Besteht danach der konkrete Aufnahmewunsch bei den Eltern und unsererseits die Aufnahmemöglichkeit, müssen die beiden formalen Aufnahmeverfahren berücksichtigt werden. Besteht der Verdacht, dass für ein Kind das Erreichen der Bildungsziele z.B. der Grundschule nicht oder nur durch sonderpädagogische Unterstützung möglich scheint, kann eine „Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“ veranlasst werden. Im Rahmen dieses Verfahrens, das die Eltern bei Ihrer zuständigen regionalen Grundschule beantragen müssen, legt die Landesschulbehörde dann fest, welchen Unterstützungsbedarf ein Kind für seinen Schulbesuch hat. Im Falle eines Unterstützungsbedarfs „Körperliche und Motorische Entwicklung“ (auch wenn dieser Unterstützungsbedarf einer von mehreren ist) haben die Eltern seitens der Landesschulbehörde die Möglichkeit, Ihr Kind an der Schule am Deich anzumelden.

Darüber hinaus ist dann abschließend beim Sozialamt ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) notwendig, um auf diesem Wege ein Kostenanerkenntnis für den Schulplatz zu erwirken.

Das Aufnahmeverfahren im Überblick:

  1. Elterngespräch
  2. Hospitation in unserer Schule
  3. Aufnahmemöglichkeit der Schule am Deich
  4. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (zuständige Schule, z.B. regionale Grundschule/Landesschulbehörde)
  5. Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (Sozialamt)