Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ erneut aktualisiert. Ausführlich wird in der Broschüre erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu beachten sind. Die Neuauflage berücksichtigt die neuen Vermögensfreibeträge, die seit 2017 für Leistungen der Sozialhilfe gelten. Neben dem für alle Leistungen einheitlichen Freibetrag von 5.000 Euro können bei der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege unter bestimmten Voraussetzungen weitere Beträge geschützt sein. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm und Celle zu den Gerichtskosten einer rechtlichen Betreuung greift die Broschüre ebenfalls auf. Beide Gerichte hatten entschieden, dass diese Kosten von der Justizkasse auch dann angesetzt werden können, wenn die Erbschaft des Betreuten unter Testamentsvollstreckung steht.

Die Testamentsvollstreckung ist das zentrale Element des Behindertentestaments. Sehr detailliert geht der Ratgeber deshalb darauf ein, welche Personen als Testamentsvollstrecker in Frage kommen und unter welchen Voraussetzungen ein nichtbehindertes Geschwisterkind zugleich rechtlicher Betreuer und Testamentsvollstrecker sein kann. Anhand eines konkreten Beispiels werden die Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, verdeutlicht.

Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.

Die Broschüre steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ zur Verfügung. Sie kann außerdem zum Preis von 1 Euro (inkl. Porto und Verpackung) unter folgender Adresse bestellt werden: bvkm, Stichwort „Testament“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, per E-Mail an: versand@bvkm.de